Die Satzung des Förderverein - Freunde der Emmaus-Kirche e.V. kann nachfolgend als pdf-Formular geladen werden.
Der Datenschutz wurde in der Satzung 2019 ergänzt. (Förderverein - Freunde der Emmaus-Kirche e.V.)
(3) Der Satzungszweck wird erreicht durch:
a. Das Vorantreiben der Planung,
b. Begleitung in der Bauphase und
c. das Bemühen um öffentliche, private und kirchliche finanzielle Mittel für
c.1 die Abbezahlung der Schulden des Baus der Kirche und/oder eines Gemeindezentrums mit Pfarrwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 205/12 der Gemarkung Hallbergmoos
c.2 die Innen- und Außengestaltung der Kirche und/oder eines Gemeindezentrums mit Pfarrwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 205/12 der Gemarkung Hallbergmoos
c.3 die Pfarrstelle der ev.-luth. Kirchengemeinde Neufahrn b. Freising im Sprengel Hallbergmoos
c.4 die Arbeit der ev.-luth. Kirchengemeinde Neufahrn b. Freising im Sprengel Hallbergmoos
(4) Nach der Abbezahlung des Restdarlehens (c.1), bestimmt die Mitgliederversammlung die Verwendung der finanziellen Mittel gemäß der Vorgaben dieser Satzung.